Die aktuelle Sächsische Coronaschutzverordnung am JKG

Die Schule bleibt weiter offen.

Im Schulbetrieb werden alle Schülerinnen und Schüler (SuS), die nicht der 2-G-Regel genügen, mindestens dreimal pro Schulwoche getestet. Es gibt eine dringende Testempfehlung für alle SuS, die geimpft oder genesen sind.

Die Schulbesuchspflicht für SuS ist ab 22.11.21 ausgesetzt, wenn aus Gründen der Pandemie die Eltern den Besuch des Präsenzunterrichts ausschließen. Dazu hat mindestens  ein/e Sorgeberechtigte/r eine schriftliche, formlose Erklärung zum Beginn der Nichtteilnahme am Unterricht für den/die minderjährige/n Sohn / Tochter vorzulegen, die explizit diesen Grund angibt. Tageweise Abwesenheit vom Unterricht (z.B.: „nur montags kein Unterricht“) aus diesem Grund ist nicht gestattet. Ruht die Schulbesuchspflicht für den einzelnen Schüler, dann findet in der Regel keine häusliche Beschulung statt und kann in der Regel auch keine Leistungsbewertung stattfinden.  

Das gesamte schulische Personal sowie alle schulfremden Personen stehen unter der 3-G-Regel. Aktuelle Tests sind für diese Personengruppe nicht älter als 24 Stunden.
OStD Lamm, Schulleiter