März 2021

Durchführung von Covid-19-Schnelltests mit Selbsttestkits in der 12. Kalenderwoche am JKG

Schülerinnen und Schüler ohne gültigen, negativen Covid-19-Test brauchen einen Einverständniserklärung der Eltern, um an der Schule getestet zu werden. Die bereits vorliegende Einverständniserklärung der Eltern bleibt weiterhin gültig. 
Schülerinnen und Schüler ohne gültigen, negativen Covid-19-Test melden sich in der 12. Kalenderwoche vor dem Unterricht im Sekretariat an. In der Regel werden alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, die am Donnerstag, dem 25.03.21, mit dem Unterricht wieder einsetzen, auch am Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde des Tages einen Covid-19-Test durchführen.
Dazu müssen die bereits ausgegebenen Testergebnissscheine wieder vorliegen, um den nächsten gültigen, negativen Covid-19-Test zu registrieren.  

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 sowie alle Lehrerinnen und Lehrer erhalten ihren nächsten gültigen Covid-19-Test entweder am 22.03.21 oder 25.03.21 jeweils von 07:00 Uhr bis 10:30 Uhr in der Aula. Dazu müssen die bereits ausgegebenen Testergebnissscheine wieder vorliegen. 

In der nächsten Woche werden diese Testungen auf die Schnelltestkids der Firma technomed GmbH des Tests Rapid SARS-CoV2 Antigentest Card umgestellt.

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die als Anlage angefügte Gebrauchsanweisung hingewiesen (Link: Rapid SARS-CoV2 Antigentest Card)

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Informationen zum Antigen-Selbsttest am Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz ab 17.03.21

Auf Grundlage der aktuellen Sächsischen Coronaschutzverordnung wird das Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) bis voraussichtlich 16.03.2021 mit zugelassenen Selbttestkits zur Testung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie technischem und pädagogischem Personal ausgerüstet.  Auf Grundlage der Dienstanweisung des SMK zur selbstständigen Durchführung von Covid-19-Schnelltests an Schulen vom 10.03.21 wird daher ab dem 17.03.21 mit dem Testverfahren für die oben benannte Personengruppe begonnen, soweit diese nicht bereits am 15.03.21 getestet wurde und damit ein gültiges Zertifikat hat.

Das Testkonzept der sächsischen Regierung sieht vor, dass ab dem 17.03.21 denjenigen Personen der Zutritt zum Schulgelände des JKG untersagt ist, die nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen können, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die ärztliche Bescheinigung bzw. die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen.

Es muss jeweils die Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten zur Durchführung des Corona-Schnelltests durch die Personensorgeberechtigten erklärt werden (Link zu: aktualisierte Einwilligungserklärung Schüler vom 16.03.21). Ohne diese Erklärung kann eine Schülerin oder ein Schüler nicht am Test teilnehmen, erhält daher ein Zutrittsverbot für das Schulgelände bis zum nächsten Testtag (in der Regel der Montag und der Donnerstag der nachfolgenden Woche). Für Schülerinnen und Schüler, die am Tag der Testung verhindert sind, gelten Einzelfallregelungen. Das Zutrittsverbot gilt dann nicht, wenn unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Alle Schülerinnen und Schüler mit dem aktuellen negativen Testergebnis vom 15.03.21 gelten für die 11. Kalenderwoche als negativ getestet und müssen nicht erneut getestet werden.

Eine Anleitung zum Einsatz von Covid-19-Antigen-Selbsttests finden Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern unter folgenden Links:

YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ

Alternativer Download: https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q

Diese Anleitung sollten alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer bis zum Start der Selbsttests unbedingt gesehen haben.

Für die Klassenstufen 5 bis 10 in der 11. Kalenderwoche:

Gruppe A: Testung in der ersten Stunde des Tages am 17.03.21

Gruppe B: Testung in der ersten Stunde des Tages am 18.03.21

Für die Jahrgangsstufe 11 und 12 sowie Lehrerinnen und Lehrer in der 11. Kalenderwoche:

Testung am 17.03.21 von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Aula, spätestens 30 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde des Tages

Im Falle eines positiven Testergebnisses, das auf eine akute Covid-19-Infektion hinweist, wird die Testperson umgehend separiert. Die Personensorgeberechtigten werden informiert, verbunden mit der Bitte um sofortige Abholung des Mädchens oder Jungen aus der Schule.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines negativen Tests auf SARS-CoV-2 eine Testbescheinigung, die sie täglich zur Kontrolle durch die Lehrpersonen vorzuzeigen haben. Liegt dann keine aktuelle, negative Testbescheinigung vor, werden:

  • für die Klassenstufen 5 und 6 die Personensorgeberechtigten informiert, verbunden mit der Bitte um sofortige Abholung des Mädchens oder Jungen aus der Schule,
  • für die Klassenstufen 7 bis 12 ein Zutrittsverbot für das schulische Gelände veranlasst.

Ab der 12. Kalenderwoche finden SARS-CoV-2-Schnelltests montags und donnerstags statt. Dazu wird der Schulleiter zeitnah informieren.

OStD Lamm, Schulleiter

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Freiwillige Testung auf Covid 19 für Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10

Ärzte von Polymed testen am 15.03.21 und am 18.03.21 jeweils von 07:00 Uhr bis ca. 08:30 Uhr Schülerinnen und Schüler (SuS) der Klassenstufe 7 bis 10 auf freiwilliger Basis.
Am Montag die SuS der Gruppen A und am Donnerstag der Gruppe B. SuS benötigen dazu eine Einwilligungserklärung der Eltern, wenn sie nicht volljährig sind.

Diese steht hier (Link zum Download) bereit und wird allen Elternsprechern der Klassen am 11.03.21 elektronisch zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Meldung der Testpersonen ist nicht erforderlich, weil ausreichend Testkits zur Verfügung stehen.

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Woche der Ausbildung vom 15. – 18. März 2021 für Jahrgangsstufe 12

Für  Abiturienten mit offener Ausbildungsperspektive bietet die Jugendberufsagentur Chemnitz in der Woche der Ausbildung vom 15. – 18. März 2021 folgende Services.

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