31. Oktober 2020

Anpassung der Sächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 am JKG

Schulische Veranstaltungen mit Schülern und Eltern werden auf die Durchführung des Unterrichts beschränkt. Alle geplanten sonstigen, schulischen Veranstaltungen im besagten Zeitraum entfallen, wenn sie nicht durch digitale Formate ersetzt werden können.

Dazu gehören insbesondere: Chorlager; Schülerratssitzungen; Elternratssitzung am 24.11.2020; Elternsprechabend am 25.11.2020; Elterngespräche und Beratungen mit schulfremden Personen; alle GTA-Angebote externer Partner des JKG; Unterrichtsgänge der Klassen und Kurse; Wettbewerbe und Olympiaden außer Haus.

Es gilt ein Zutrittsverbot im Schulgebäude für schulfremde Personen.

Schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Aufforderung betreten. Diese Aufforderung kann vom Schulleiter oder beauftragten Lehrpersonen erteilt werden, wenn das Kindswohl dies erfordert (beispielsweise Abholungen von erkrankten Kindern; Notfalleinsatz, …) oder eine terminlich fixierte Aufgabe zu erfüllen ist (beispielsweise Hospitation/Lehrprobe im Unterricht des Referendars, Lieferungen, Korrektur der 2. Stufe der Mathematikolympiade, …).  Für den Fall gilt weiter die Nachweispflicht zum Besuch der Schule durch schulfremde Personen, wenn sie länger als 15 Minuten im Hause verweilen.

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Corona-Pandemie – Neue Regelung zur Mund-Nase-Bedeckung ab dem 02.11.2020

Lehrpersonen, Schüler*Innen und schulfremde Personen sind ab dem 02.11.2020 verpflichtet, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Eine Pflicht zum Tragen einer solchen MNB besteht im Beschulungs- oder Unterrichtsraum für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 nicht, sofern nicht die unterrichtende oder gruppenleitende Person aus wichtigen Gründen das Tragen anordnet. Eine Pflicht zum Tragen einer solchen MNB besteht im Beschulungs- oder Unterrichtsraum für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12. In Ausnahmefällen entscheidet der Kurslehrer über das Tragen der MNB. Solche Ausnahmefälle sind beispielsweise Klausuren, Einhalten des Abstands von 1,50m im Unterrichtsraum, Schülervortrag, …

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