Anpassung der Sächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 am JKG

Schulische Veranstaltungen mit Schülern und Eltern werden auf die Durchführung des Unterrichts beschränkt. Alle geplanten sonstigen, schulischen Veranstaltungen im besagten Zeitraum entfallen, wenn sie nicht durch digitale Formate ersetzt werden können.

Dazu gehören insbesondere: Chorlager; Schülerratssitzungen; Elternratssitzung am 24.11.2020; Elternsprechabend am 25.11.2020; Elterngespräche und Beratungen mit schulfremden Personen; alle GTA-Angebote externer Partner des JKG; Unterrichtsgänge der Klassen und Kurse; Wettbewerbe und Olympiaden außer Haus.

Es gilt ein Zutrittsverbot im Schulgebäude für schulfremde Personen.

Schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Aufforderung betreten. Diese Aufforderung kann vom Schulleiter oder beauftragten Lehrpersonen erteilt werden, wenn das Kindswohl dies erfordert (beispielsweise Abholungen von erkrankten Kindern; Notfalleinsatz, …) oder eine terminlich fixierte Aufgabe zu erfüllen ist (beispielsweise Hospitation/Lehrprobe im Unterricht des Referendars, Lieferungen, Korrektur der 2. Stufe der Mathematikolympiade, …).  Für den Fall gilt weiter die Nachweispflicht zum Besuch der Schule durch schulfremde Personen, wenn sie länger als 15 Minuten im Hause verweilen.