Umsetzung der Sächsischen Corona-Verordnung vom 27.11.2020 am JKG

Die Regelungen bezüglich der schulischen Veranstaltungen am JKG werden gemäß der Sächsischen Corona-Verordnung sowie gemäß der Festlegungen des SMK zum Handlungsrahmen im eingeschränkten Regelbetrieb vom 27.11.2020 wie folgt angepasst.

  1. Der Unterricht findet als Präsenzunterricht  statt, soweit für einzelne Klassen und LehrerInnen das Gesundheitsamt Chemnitz keine häusliche Quarantäne verfügt hat.
  1. Der Schulleiter verfügt im Auftrag des Gesundheitsamtes Chemnitz (gemäß Festlegung des Gesundheitsamtes vom 30.11.2020) häusliche Quarantäne für einzelne Klassen und LehrerInnen als Kontaktpersonen der Kategorie 1, wenn eine Anzeige für einen positiven Coronatest für eine/n Schüler/in oder eine/n Lehrerin vorliegt. Klassen in häuslicher Quarantäne werden durch ihre LehrerInnen, die nicht selbst verhindert sind, via Lernsax beim häuslichen Lernen betreut.
  1. Lehrpersonen, SchülerInnen und schulfremde Personen sind ab dem 01.12.2020 verpflichtet, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Eine Pflicht zum Tragen einer solchen MNB besteht im Beschulungs- oder Unterrichtsraum für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 nicht, sofern nicht die unterrichtende oder gruppenleitende Person aus wichtigen Gründen das Tragen anordnet. Eine Pflicht zum Tragen einer solchen MNB besteht im Beschulungs- oder Unterrichtsraum für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 sowie der  Jahrgangsstufen 11 und 12. In Ausnahmefällen entscheidet der/die LehrerIn über das Tragen der MNB. Solche Ausnahmefälle sind beispielsweise im Unterricht Sport, Klausuren, Einhalten des Abstands von 1,50 m im Unterrichtsraum, Schülervortrag, …
  1. Lehrpersonen wird das Tragen einer MNB im Beschulungs- oder Unterrichtsraum empfohlen. Trägt die Lehrperson eine FFP-2- Maske im Unterricht, so wird eine „Unterbrechung der 90-Minuten-Einheit durch eine angemessene Pause zum Luftholen“ (LaSuB am 27.11.2020) empfohlen. Dies geschieht in Verantwortung der Lehrperson.
  1. Lehrpersonen weisen alle SchülerInnen altersgemäß auf die besondere Notwendigkeit besonderer Hygienemaßnahmen hin und setzen diese bei dem einzelnen Schüler durch. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene, die Desinfektion der Hände (beim Betreten der Schule, in der Cafeteria und im Fachunterrichtsraum) und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes.
  1. Schulische Veranstaltungen mit Schülern und Eltern werden auf die Durchführung des Unterrichts beschränkt. Alle geplanten schulischen Veranstaltungen entfallen bis 18.12.2020, wenn sie nicht durch digitale Formate ersetzt werden können. Schulische Veranstaltungen können vom Schulleiter genehmigt werden, wenn der Leiter der Veranstaltung absichert, dass der Mindestabstand von 1,50 m untereinander eingehalten wird.
  1. Es gilt ein Zutrittsverbot im Schulgebäude für schulfremde Personen. Im Ausnahmefall dürfen schulfremde Personen das Schulgebäude betreten, jedoch nur nach Aufforderung. Diese Aufforderung kann vom Schulleiter oder beauftragten Lehrpersonen erteilt werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert (beispielsweise Abholungen von erkrankten Kindern; Notfalleinsatz, …) oder eine terminlich fixierte Aufgabe zu erfüllen ist. Für den Fall gilt weiter die Nachweispflicht zum Besuch der Schule durch schulfremde Personen, wenn sie länger als 15 Minuten im Hause verweilen.
  1. Die Schülerakademie fällt im Monat Dezember aus. Proben, Auftritte, Wettbewerbstraining, Berufsberatung mit externen Partnern fallen im Monat Dezember aus.
  1. Die Jahrgangsstufe 12 erhält ihr Zeugnis für das Kurshalbjahr 12/I am 18.12.2020.
  1. Die Weihnachtsferien beginnen am 19.12.2020 und enden am 03.01.2021.

Förderung von Grundschülern am Keplergymnasium Die Schülerakademie der Klassenstufe 4 sowie die Spitzenförderung Mathematik der Klassenstufen 3 und 4 fällt im Monat Dezember coronabedingt aus.